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Ausgewählte Angebote aus unserer Vermittlung und fundierte Immobilien-Tipps. Jederzeit abbestellbar.
Scheidungsimmobilien · Stuttgart
Ein nachvollziehbarer Wert als Grundlage für Zugewinnausgleich oder Auszahlung — und wenn verkauft wird, ein Verkauf, bei dem beide Eigentümer denselben Stand haben.

Immobilie bei Trennung
Wir bewerten für beide Seiten – mit offengelegtem Rechenweg statt einer Zahl, die einer Seite nützt.
Verkauf, Auszahlung des Partners oder Übernahme: wir rechnen die Möglichkeiten durch.
Ein gemeinsamer Verkauf erspart beiden die Teilungsversteigerung, deren Ergebnis niemand vorhersagen kann.
Wofür interessieren Sie sich?
Ein Wert, dem beide trauen
Solange jeder eine eigene Zahl im Kopf hat, kommt keine Einigung zustande. Eine neutrale Wertermittlung mit offenem Rechenweg ist die gemeinsame Grundlage — für Auszahlung, Verkauf und Zugewinnausgleich.
Übernehmen und auszahlen
Wer die Immobilie übernimmt, braucht einen Wert, den der andere akzeptiert, und eine Finanzierung, die die Bank mitträgt. Wir bereiten Bewertung und Unterlagen so auf, dass Bank und Notar damit arbeiten können.
Verkaufen statt versteigern
Einigen sich die Eigentümer nicht, kann jeder die Teilungsversteigerung beantragen (§ 180 ZVG). Ein gemeinsamer Verkauf, bei dem beide jeden Schritt sehen, erspart beiden ein Ergebnis, das niemand vorhersagen kann.
Was wir für Sie übernehmen
Wertermittlung, Verkauf oder Übernahme — neutral gegenüber beiden Partnern und so dokumentiert, dass beide Anwälte und der Notar damit arbeiten können.
01Ein Verkehrswert mit offenem Rechenweg — die gemeinsame Grundlage für Zugewinnausgleich, Auszahlung oder Verkauf.
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02Ein Verkauf, bei dem beide Eigentümer jeden Schritt sehen: Anfragen, Besichtigungen und Gebote werden für beide dokumentiert.
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03Wenn Kredit und Nebenkosten weiterlaufen und keiner die Vermarktung begleiten möchte: ein geprüftes Ankaufsangebot als Alternative.
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04Investorenberatung und Anlagenverkäufe – wir bringen Kapitalanleger mit den passenden Renditeobjekten zusammen.
Mehr erfahrenRund um Trennung und Immobilie
Was mit der gemeinsamen Immobilie in Stuttgart geschieht, wenn eine Ehe oder Partnerschaft endet – und welche Zahlen die Entscheidung tragen.
01 — Trennung
03 — Rechnen
Wir sind in Stuttgart, Ludwigsburg, Kornwestheim und weiteren Städten in Baden-Württemberg für Sie da.
Kaufen & Mieten
Aktuelle Angebote aus unserer Vermittlung, nach Ort, Vermarktungsart, Typ und Preis.
Aktuelle Angebote
KaufWaiblingen
KaufWaiblingen
KaufBad Liebenzell
KaufVaihingen an der Enz
KaufBesigheim
KaufEsslingen am Neckar
Neutral & unverbindlich
Eine neutrale, kostenlose Ersteinschätzung – für beide Seiten nachvollziehbar.
Warum mit uns
Wir vertreten keine Seite. Beide erhalten dieselben Unterlagen und dieselben Zahlen.
Wer nicht an einem Tisch sitzen will, muss es nicht – wir sprechen mit beiden einzeln.
Bewertung und Verkaufsschritte so dokumentiert, dass beide Kanzleien damit arbeiten können.
Solange Kredit und Nebenkosten weiterlaufen, zählt jeder Monat – auch ein direkter Ankauf ist möglich.
Ihr Team
Hinter dieser Seite steht ein inhabergeführtes Maklerbüro mit Sitz in Kornwestheim. Wer die Immobilie bewertet, vermarktet und bis zum Notartermin begleitet, steht hier mit Namen und Gesicht – vom ersten Gespräch bis zur Unterschrift dieselben Ansprechpartner.

Geschäftsinhaber

Immobilienberater

Assistenz
Referenzen
Trennung und Immobilie
Die Immobilie ist oft der größte gemeinsame Wert. Er verdient eine Zahl, der beide trauen.
Neutral bewerten.
Gemeinsam entscheiden.
Sauber trennen.
Häufige Fragen
Nein. Gehört die Immobilie beiden, müssen beide dem Verkauf zustimmen (§ 747 BGB). Einigen sie sich nicht, kann jeder die Teilungsversteigerung beantragen (§ 180 ZVG).
Maßgeblich ist der Wert am Stichtag, in der Regel der Tag, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wird (§ 1384 BGB). Eine nachvollziehbare Bewertung zu diesem Stichtag ist die Grundlage der Berechnung.
Ja, wenn die Bank die Übernahme des Darlehens mitträgt oder Sie den Anteil anders finanzieren. Grundlage der Auszahlung ist der Verkehrswert, abzüglich der Restschuld auf der Immobilie.
Liegt der Kauf weniger als zehn Jahre zurück, kann ein Gewinn steuerpflichtig sein – es sei denn, die Immobilie wurde im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor selbst bewohnt (§ 23 EStG). Wer schon ausgezogen ist, klärt das vor dem Verkauf mit einem Steuerberater.
Unser Büro ist in Kornwestheim. Für Eigentümer in Stuttgart und im Umland sind wir von dort aus da – Besichtigung und Bewertung finden vor Ort statt.